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Mehr als Unterricht

Autor/in: Redaktion
Datum: 15. Februar 2026

Chancengleichheit, bessere Freizeitangebote und Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Die „Offene Ganztagsschule“ kommt.

Die Grundschule am Nord-Ostsee-Kanal soll entsprechend des Ganztagsförderungsgesetzes des Bundes zu einer „Offenen Ganztagsschule“ (kurz OGA) werden. Das hat der Schulverband Schinkel/Neuwittenbek beschlossen. Das heißt: Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist geplant, Angebote außerhalb der Unterrichtszeit in den Räumlichkeiten beider Schulstandorte anzubieten (z.B. Hausaufgabenhilfe, Spiel- und Sportangebote, Förder- und Fordermaßnahmen für Kinder mit besonderem Bedarf). Die Teilnahme an den Angeboten soll allen Schülerinnen und Schüler offenstehen. „Die täglichen Öffnungszeiten werden an die Nachfrage angepasst, umfassen jedoch mindestens acht Stunden. Es gibt einen Anspruch auf warmes Mittagessen“, sagt Schulverbandsvorsteherin Maike Niggemann. Sie hofft, dass die Kräfte der jetzigen Betreuten weiterhin „für uns da sind, auch wenn die OGA mit einem neuen Konzept einhergeht.“

Feste Schliesszeiten

Neuerungen wirken sich zudem auf die unterrichtsfreien Tage aus. „Die Schließzeiten sollen im Schuljahr auf drei Wochen in den Sommerferien und eine Woche in den Weihnachtsferien reduziert werden, und sind sowohl mit dem Schulverband Gettorf als auch Osdorf abgestimmt worden“, erklärt sie. Ob eine Betreuung in den Ferien standortübergreifend stattfindet oder nicht, sei von der Anmeldezahl der Kinder abhängen. „Falls ein Standortwechsel erforderlich sein sollte, besteht ein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung“. Darüber hinaus wird eine Synchronisation mit den Schließzeiten der Kindertagesstätten in Schinkel und Neuwittenbek angestrebt. Gespräche hierzu laufen bereits.

Höhere Fördermittel

Offen ist noch die konkrete Finanzierung – auch wenn das Land 85 % der Investitions- und 75 % der Betriebskosten für die Ganztagsplätze übernehmen will. „Damit sind die Fördermittel jetzt schon attraktiver als für die Betreute Grundschule“, stellt Bürgermeisterin Sandra Möller fest.

Rechtsanspruch per Gesetz

„Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe an Grundschulen einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Jahrgangsstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 allen Kindern der ersten bis vierten Jahrgangsstufen der Rechtsanspruch zusteht“, erklärt die Landesregierung Schleswig-Holstein auf ihrer Homepage.

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